Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ legt nicht fest, bei welchen Erkrankungen Cannabis verordnet werden darf. In der Praxis hat sich für verschiedene Behandlungsschwerpunkte Cannabis bewährt. Obwohl dies für viele Krankheitsbilder noch durch weitere Forschungsergebnisse untermauert werden muss, zeigt sich jetzt schon ein breites therapeutisches Potenzial.
Bei den folgenden Krankheitsbildern kann eine Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis in Betracht kommen (nach Anklicken der einzelnen Begriffe öffnet sich das jeweilige Infofeld):
Chronisches Schmerzsyndrom, Cluster-Kopfschmerzen, Fibromyalgie, Migräne, Neuropathische Schmerzen, Phantomschmerzen
Borreliose, Demenz, Epilepsie, Multiple Sklerose, Polyneuropathie, Restless Legs Syndrom, Tourette- und Tic-Störungen
AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit/ohne Hyperaktivität), Angststörungen, Autismus, Bipolare Störungen, Borderline-Syndrom, Chronisches Erschöpfungssyndrom, Depressionen, Posttraumatische Belastungsstörung, Schlafstörungen, Tinnitus, Zwangsstörungen
Colitis Ulcerosa, HIV, Lupus Erythematodes, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Rheumatoide Arthritis
Im Bereich der Onkologie gewinnt die Behandlung mit Cannabinoiden immer mehr an Bedeutung. Vor allem in Form einer Begleittherapie, zur Bewältigung der belastenden Gesamtsituation und zur gezielten Behandlung bei Übelkeit und Erbrechen nach einer Chemotherapie, findet med. Cannabis seine Anwendung.
Es handelt sich hier lediglich um eine unvollständige und exemplarische Aufzählung von Anwendungsbereichen. Ob eine Therapie mit med. Cannabis tatsächlich zielführend ist, muss für jeden Patienten sorgfältig geprüft werden.