FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Beratungsprozess.

Anwendungsgebiete

„Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
  • Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% vor, wobei der GdB oder die MdE nach den Maßstäben des § 30 Abs. 1 BVG (Bundesversorgungsgesetz) oder des § 56 Abs. 2 SGB VI festgestellt und zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.“

Beratungsprozess

Das Info- und Nachgespräch kann innerhalb der Beratungspraxis oder telefonisch geführt werden.

Die Erst- und Einnahmeberatung findet in der Beratungspraxis, in begründeten Fällen auch alternativ per Videochat statt.

Therapieanpassungen und Therapieberichte können per E-Mail oder Telefon angefordert werden.

Die entsprechenden Angaben zur Erstellung der Anamnese und Beantragung einer  Kostenübernahme können direkt über das jeweilige Formular im geschützten Patientenbereich gemacht und auf diesem Wege auch die im Formular angefragten Befund-, Behandlungs- und Klinik-Berichte übermittelt werden.

Anamnesebögen, Therapiepläne und Therapieanpassungen werden dem Arzt auf dem Postwege zugestellt. Auf Anfrage erhält Arzt und/oder Patient eine digitale Kopie per E-Mail.

Therapieberichte und Anträge zur Kostenübernahme können per Briefpost direkt an die Patienten übermittelt werden.

Kosten & Zahlungsweisen

Alle aufgeführten Leistungen sind kostenpflichtig. Die Gebührensätze können im geschützten Patienten- bzw. Ärztebereich nach Eingabe des entsprechenden Passworts eingesehen werden.

Die Beratungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nicht übernommen.

Beratungsleistungen vor Ort können in Bar bzw. per EC-Kartenzahlung beglichen werden. Leistungen, welche per E-Mail, Telefon oder Videochat erbracht werden, sind per Vorkasse zu überweisen.

Ihre Frage ist nicht aufgeführt oder Sie wünschen weitere Informationen? Dann können Sie gerne mit mir in Kontakt treten.

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