Unten stehend ist das gesamte Leistungsspektrum der Patientenberatung für Sie im Überblick dargestellt (nach Anklicken der einzelnen Begriffe öffnet sich das jeweilige Infofeld):
Hier erfahren Sie alles Wesentliche zum Gesetz „Cannabis als Medizin“, den Bedingungen und Voraussetzungen für die Verschreibung und einer Kostenübernahme.
Die Erstberatung findet als ein persönliches Gespräch in meiner Beratungspraxis statt. Anhand der von mir durchgeführten Anamnese, erarbeiten wir gemeinsam einen geeigneten Therapieplan für Ihre weitere Behandlung. Da sich nur wenige, verlässliche und auch preisgünstige Apotheken finden lassen, unterstütze ich Sie auch bei Fragen zum Thema Medikamentenversorgung.
Abhängig von Ihrer verordneten Darreichungsform informiere ich Sie in meiner Beratungspraxis über die wesentlichen und bestimmungsgemäßen Einnahmerichtlinien. Wir besprechen zudem wichtige rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis.
Nach der Einstellungsphase, oder bei einer zwischenzeitlich verordneten Begleit- bzw. Nebenmedikation, muss ggf. eine Anpassung der Cannabis-Therapie erfolgen.
Auf Anfrage des Patienten oder des verordnenden Arztes, wird ein Therapiebericht mit ausführlicher Dokumentation des Therapieverlaufs erstellt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit eines persönlichen Nachgesprächs.
Damit Sie langfristig die Kosten für Ihre Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis nicht selber tragen müssen, unterstütze ich Sie bei der Antragstellung für eine Kostenübernahme durch Ihre private oder gesetzliche Krankenkasse.
Die Gebührensätze können in dem geschützten Patienten- oder Ärztebereich, nach Eingabe des entsprechenden Passwortes, eingesehen werden.